Über soziale Gerechtigkeit

Es ist tatsächlich kein Zufall, dass das Wort „Gerechtigkeit“ in unserem Text nicht vorkommt. Wir vermeiden auch den Begriff ‚sozial‘ und seine Spielarten, wenn er nicht wertneutral kennzeichnet, wie im Begriff Sozialprodukt z.B. In der Verbindung beider Begriffe zu „Soziale Gerechtigkeit“ geschieht gar etwas für uns Verwunderliches: Trotz unseres ehrlichen Bemühens können wir nicht erkennen und begreifen, was darunter verstanden werden soll.

Hilfsweise liefern wir die beiden folgenden Zitate, wiederum aus Wikipedia

Der Begriff der Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia, englisch und französisch: justice) bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.(Wikipedia)

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Das Wort sozial (von lat. socius‚ gemeinsam, verbunden, verbündet‘) bezeichnet wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingtheit des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als soziales Wesen). Es taucht in mehreren Bedeutungen auf. (Wikipedia)

Der Hinweis in Wikipedia, dass die Begriffsdefinition für „sozial“ nicht hinreichend belegt ist, zeugt von einem ähnlichen Unbehagen in der Wikipedia-Gemeinde. Ein weiterer Beleg für das Verwunderliche des Begriffes „Soziale Gerechtigkeit“ insgesamt.

Noch ein abschließendes Wort zur Subsidiarität in Verbindung mit dem Begriff Gerechtigkeit, das deutlich machen kann, warum der subsidiare Liberalismus die Gerechtigkeit an sich nicht als Erkenntnis- bzw. Begründungsquelle heranziehen kann und sollte.

Subsidiarität

… Dieser Ansatz [der Subsidiarität]Hi, der zunächst vom Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft ausgeht, lässt sich verallgemeinern und auf das Verhältnis zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen abstrahieren, „so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

In die Staatstheorie übertragen bedeutet dies also: Der Staat dient und ist kein Selbstzweck. Er darf nicht an sich reißen, was kleine gesellschaftliche Einheiten wie Initiativen, Vereine und Verbände übernehmen können. Wenn hingegen diese kleinen Einheiten mit der konkreten Aufgabe überfordert sind, so erwächst auch aus dem Subsidiaritätsprinzip die Verpflichtung der übergeordneten Ebene, sich der Aufgabe anzunehmen, die Angelegenheit zu erledigen oder die kleine Einheit bei deren Erledigung zu unterstützen. Somit hat das Subsidiaritätsprinzip zwei Dimensionen: Erstens den Handlungsvorrang der leistungsfähigen kleinen Einheit und zweitens die Unterstützungspflicht der größeren Einheit bei deren Überforderung. In der zweiten Dimension spiegelt sich auch der lateinische Wortstamm des Unterstützens im Subsidiaritätsprinzip wider. Man kann daher von einer defensiven und einer subsidiären Dimension des Subsidiaritätsprinzips sprechen. (Wikipedia)